Informationen zur Geschäftsgründung in Spanien

(Steuersystem, Unterlagen, Stichtage, Sozialversicherung, usw.)

(Alle Rechte vorbehalten)

 

Firmen- und Personenanmeldung in Spanien.-

INHALT: 

1.) Verschiedene Möglichkeiten: Persönliche Anmeldung, Ges. nach bürgerlichem Recht, GmbH, AG, ...

2.) Kosten der Anmeldung

3.) Kurz-Infos: Steuersystem, Gewerbesteuer, Sozialversicherung, Personalanmeldung

4.) Standard-Steuertermine

5.) Persönliche Zusatzanmeldungen

6.) Zusatz-Infos: Auto-Ummeldung, Führerschein

 

  

1.) Verschiedene Möglichkeiten der Anmeldung.-

 

1.a) Grundbegriffe.-

 

i.) NIE-Nummer (NIF-Nummer, Steuernummer, X-Nummer, usw.): Número de Identificación de Extranjeros

Dient der polizeilichen Erfassung aller Ausländer, die in Spanien ein Konto, eine Versicherung, Eigentum oder eine gewerbliche Tätigkeit haben. Entspricht der NIF-Nummer der spanischen Staatsbürger..

 

ii.) Residencia (Tarjeta de Residencia, Aufenthalts- bzw. Arbeitsgenehmigung):

Dieses Dokument ist für EU-Bürger ein Ausweisersatz, der gleichzeitig als Nachweis des spanischen Wohnsitzes dient. Obwohl nicht unbedingt notwendig, ist die Residencia für manche Behörden gleichzeitig der Nachweis des steuerlichen Wohnsitz in Spanien, daher also absolut empfehlenswert. Manche Behördengänge können ohne Residencia nicht gelöst werden.

 

Eine gewerbliche Tätigkeit kann in Spanien, wie auch in Deutschland, unter verschiedenen Formen durchgeführt bzw. angemeldet werden (persönliche Anmeldung, Gesellschaften, usw.).

 

 

2.) Kosten der Anmeldung.-

 

Folgende Anmeldungskosten entstehen bei den verschiedenen, angegebenen Anmeldungsmöglichkeiten:

 

a.)  Persönliche Anmeldung: 150-200 EUR + MwSt

b.)  GbR:  ca. 300 EUR + MwSt     (inkl. Steuer bei Mindestkapital)

c.)  GmbH: ca. 1200 EUR + MwSt   (inkl. Steuer bei Mindestkapital, Notar, Register)

 

 

Folgende Kosten müssen noch zusätzlich beachtet werden:

 

a.)  Eintragung der Firma bei der Sozialversicherung, bei Eintragung des 1. Arbeitsvertrages: ca 120 EUR + MwSt

b.)  Gebühren der verschiedenen Behörden, z.B.:

i.)  Antrag Residencia:  ca. 6 EUR

ii.)  Antrag Steuernummer:  ca. 1 EUR

iii.)  Eintragung v. Vereinen: ca. 40 EUR

iv.)  Konzession (Rathaus):  von 50 bis ??? EUR ), je nach Gewerbetyp und Ortschaft

v.)  Ingenieurskosten  je nach Gewerbetyp notwendig

  

3.) Kurz-Infos: Steuern, Versicherung, Personal.-

 

3.a.) Steuern.-

 

Einkommensteuer (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas).-

 

Die ESt wird personenbezogen in Spanien jährlich eingezahlt und liegt im Schnitt etwa 3-4% unter dem deutschen Steuersatz. Der Steuerstichtag ist der 30. Juni des jeweils darauffolgenden Jahres und versteuert wird das "Welteinkommen" des Steuerzahlers.

Angestellte bezahlen monatlich einen Abschlag als Vorsteuer bzw. Anzahlung der Jahreserklärung, die von der Lohnabrechnung abgezogen wird und von dem Arbeitgeber quartalsmässig ans Finanzamt weitergeleitet wird. Selbstständige dagegen zahlen quartalsmässig eine Anzahlung in Höhe von 20% des in dem Steuerjahr erwirtschafteten Gewinns.

 

Vermögensteuer.-

 

Wird ab ca. 110.000 EUR Vermögen verlangt und zum 30. Juni eingereicht bzw. bezahlt. Steuerpflichtig ist das "Weltvermögen" des Steuerzahlers.

 

MwSt.-

 

Im spanischen Standard-MwSt-System werden je nach Produkt 4% (einige Lebensmittel), 7% (Großteil der Lebensmittel, Neubauten) oder 16% (andere Produkte und Dienstleistungen) veranlagt. Die MwSt ist als Durchlaufsposten anzusehen, wie in Deutschland die Umsatzsteuer. Die MwSt-Erklärung wird quartalsmässig eingereicht, und zum Jahresende kann die Rückzahlung evtl. Guthaben beantragt werden.

 

Sonderfälle der MwSt:

· Innereuropäischer Wareneinkauf oder -Verkauf: Es handelt sich generell um MwSt-freie Rechnungen, auf denen die EU-Steuernummer von Käufer und Verkäufer notiert sein muss.

· MwSt im Einzelhandel. Der spanische Einzelhandel ist von der Einreichung von MwSt-Erklärungen befreit. Als Ausgleich werden die Rechnungen der Lieferanten nicht mit 7% bzw.16% MwSt veranlagt, sondern mit 8% bzw. 20%, was der praktischen Marge des Einzelhandels entspricht.

 

Gewerbesteuer.-

 

Die Gewerbesteuer ist in Spanien nicht umsatzabhängig, sondern wird nach Bevölkerung der Ortschaft und evtl. Nach Stromverbrauch und Personal berechnet.

 

z.B.

Einzelhandel, Bars, Restaurants, Freiberufler: 50 – 300 EUR/Jahr

Großhandel: 300-1500 EUR /Jahr

 

Lokale Steuern und Abgaben.-

 

Der Eigentümer am 1.1. ist zur Zahlung der Grundsteuer auf Immobilien und Grundstücken verpflichtet. Diese wird nach einen festgelegtem Wert berechnet (Katasterwert) und beträgt, je nach Ortschaft, von 0,3 bis 0,9 % dieses Wertes.  Dazu entfallen noch die Abgaben zur Reinigung bzw. Müllabfuhr, die in jeder Ortschaft anders geregelt sind, und bei gepachteten Lokalen normalerweise vom Pächter bezahlt wird. Pächter von Geschäftslokalen müssen zudem auch beachten, daß die Kosten der Eigentümergemeinschaften normalerweise nie vom Eigentümer bezahlt werden. 

 

Vorsteuer.-

 

In Spanien angemeldete Firmen sind verpflichtet, auf gewisse Zahlungen eine Vorsteuer des Empfängers einzuhalten und an das Finanzamt weiterzuleiten.

Lohnsteuer: vom zu zahlenden Lohn laut Vorsteuertabelle vom Arbeitnehmer einzuhalten

Mietsteuer: von der zu zahlenden Miete sind 15% vom Vermieter einzuhalten (gewerbliche Objekte), 25% bei Geschäftsvermietung

Einkommensteuer: von den Rechnungen von "profesionales" (Freiberufler, d.h., Notar, Ingenieur, Architekt, Rechtsanwalt, Steuerberater, usw.) sind 18% einzuhalten

Zahlungen an nicht-Residente (Personal, Vermieter, usw.): generell sind 25% einzuhalten (2% bei Saison-Personal)

 

3.b.) Versicherung.-

 

Folgende Versicherungen sind in Spanien obligatorisch:

 

· Sozialversicherung (Krankenkasse) des Geschäftsführers bzw. Inhabers:  ca. 205 EUR / Monat

· Sozialversicherung der Angestellten (siehe Personal)

· Arbeitsunfallversicherung der Angestellten

· Haftpflichtversicherung des Gewerbes bzw. des Inhabers

 

3.c.) Personal.-

 

Generell gilt in Spanien die 40 Stundenwoche, mit 1 ½ bzw. 2 freien Tagen pro Woche, mit einem Monat Urlaub pro Jahr und 13. und 14. Gehalt (Sommergeld und Weihnachtsgeld).

 

Als Beispiel berechnen wir folgenden Fall:

 

Tariflohn/Monat:                                 1000,-   EUR

+ % 13. Lohn:                                         83,33 EUR

+ % 14. Lohn:                                         83,33 EUR

Bruttolohn:                                          1166,66 EUR ---> KV:  +- 32%: 408,33 EUR

- KV Angestellter 6,5%:                      -   75,83 EUR                               +  75,83 EUR

- Lohnsteuer mdts. 2%:                         -   23,33 EUR   =            484,16 EUR

NETTOLOHN:                                     1067,50 EUR

 

Die Lohnsteuer wird quartalsmässig eingezahlt, die Sozialversicherung des Geschäftsführer bzw. Inhabers (KV) monatlich, die KV der Angestellten jeweils im darauf folgenden Monat. Anmeldungen von Arbeitnehmern müssen grundsätzlich 1 Arbeitstag vor Aufnahme der Arbeit eingereicht werden.

 

VERTRÄGE

 

Verträge mit kurzer Dauer (bis 6 Monate) sind in jeder Form möglich (2 Wochen, 1 Monat, 4 Monate, usw.), auch als Teilzeitverträge (10 Std./Wo., 25 Std./Wo., usw.).

Nach 6 Monaten muss der Arbeitnehmer in einer höheren Tarifklasse angemeldet werden, um einen weiteren kurzen Vertrag abschliessen zu können. Sonst muss ein unbegrenzter Arbeitsvertrag abgeschlossen werden.

 

VERTRÄGE MIT AUSLÄNDISCHEN ARBEITNEHMERN

 

Grundsätzlich sind EU-Bürger den spanischen Angestellten im Arbeitsrecht gleichgestellt, d.h., jederzeit kann ein z.B. deutscher Angestellter angemeldet werden.

 

Folgende Punkte sind zu beachten:

· Arbeitszeit unter 6  Monate --> der Arbeitnehmer muss eine spanische Steuernummer beantragen (NIE-Nummer)

· Arbeitszeit über 6 Monate ---> der Arbeitnehmer muss seine Tarjeta de Residencia beantragen

· Lohnzahlungen an "nicht-residente" Arbeitnehmer sind vorsteuerpflchtig, d.h., 25% (bzw. 2% bei gewissen Bedingungen) vom Lohn müssen als Vorsteuer vom Arbeitgeber eingehalten werden und ans Finanzamt weitergeleitet werden.

 

 

4.) Standard-Steuertermine.-

 

20.1, 20.4, 20.7, 20.10  ---> Quartalssteuererklärung (für ESt, MwSt, Lohnsteuer, Mietsteuer, usw.)

20.4, 20.10, 20.12 ---> Vorsteuererklärung für Gesellschaften

20.1   ---> Jahres-Lohnsteuererklärung

30.1   ---> Jahres-MwSt-Erklärung

30.3   ---> Jahrer-MwSt-Statistikerklärung

30.4   ---> Jahresabschluss der Buchhaltung

1.5-20.6   ---> Jahres-Einkommensteuererklärung, Vermögensteuer

30.6   ---> Einberufung der Jahres-Vollversammlung für Gesellschaften

1.7-25.7   ---> Jahressteuererklärung für Gesellschaften

30.7   ---> Eintragung der Bilanzen für Gesellschaften

 

 

5. ) Persönliche Zusatzanmeldungen.-

 

· Eintragung im Konsulatsregister - nach der Abmeldung im Herkunftsland besteht die Möglichkeit, sich im hiesigen Konsulat anzumelden. Vorteile: Offizielle Post des Heimatlandes wird weitergeleitet, Erneuerung vom Pass kann direkt im Konsulat geregelt werden.

 

· Eintragung im Einwohnermeldeamt (Rathaus). Nach Erhalt der Residencia können Sie sich im Rathaus von Ihrem Wohnort eintragen. Vorteile: Wahlrecht kei Kommunal- und Europawahlen. Notwendig zur Anmeldugng von Schülern.

 

 

6.) Zusatz-Infos: Auto-Ummeldung, Führerschein, usw.-

 

· In Spanien Residente oder geschäftstätige Personen dürfen nicht mit ausländischem Kennzeichen in Spanien fahren. D.h., ausländiche Fahrzeuge müssen binnen einem Monat nach Anfang der Tätigkeit oder nach Erhalt der Residencia umgemeldet werden.

 

· Führerschein. Alte Führerscheine müssen in Spanien eingetauscht werden, neuere (Euro-Führerscheine) müssen nur mit einer spanischen Adresse versehen werden.

 

 

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